Rechtsanwalt für Erbrecht in Mainz


Schwerpunkte im Erbrecht

  • Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten (Einzeltestament, gemeinschaftliches Ehegattentestament, Behindertentestament, Vermächtnis, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Stiftungsrecht, spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Bestehen und Auflösung von Erbengemeinschaften (insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Juristische Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ob Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag oder Pflichtteilsanspruch: Lassen Sie sich von mir beraten! Ich prüfe für Sie Ihre eigenen Ansprüche oder helfe Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich der Aufteilung Ihres Vermögens unter Ihren Erben. Nehmen Sie durch vorsorgende Regelungen die Angelegenheit im Vorfeld in die Hand und verhindern Sie so Streit unter den Hinterbliebenen.

Haben Sie selbst erbrechtliche Ansprüche, so berate ich Sie hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, prüfe die Erfolgsaussichten und übernehme für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung.

Erbrechtliche Probleme sind oft auch verknüpft mit familienrechtlichen Fragestellungen. Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter!